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Führerschein B196

Allgemeine Informationen

Mit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 31.12.2019 haben Autofahrer die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Schulung in einer Fahrschule, im Inland Krafträder der Klasse A1 zu fahren.

 

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

 

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein kenntlich gemacht.

 

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

 

Voraussetzungen

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte:

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische Schulung von mindestens vier Unterrichtseinheiten á 90 Minuten und eine praktische Schulung im Umfang von mindestens fünf Unterrichtseinheiten á 90 Minuten absolviert haben. Der erfolgreiche Abschluss muss durch eine Fahrlehrerin/einen Fahrlehrer bestätigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein 
  • biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsaudruck, Größe: 35x45mm)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung B196 
Welche Gebühren fallen an?

Die Antragsgebühren betragen 40,60 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. der Aufstieg über eine erleichterte Prüfung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.

Die Berechtigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Bemerkungen

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