Das "Begleitete Fahren ab 17 Jahre" soll der extrem hohen Anzahl an tödlichen Unfällen und Unfällen mit Schwerverletzten gegensteuern. Im ersten Jahr dürfen die Fahranfänger nur in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, um so mehr Fahrpraxis zu erwerben und von den Erfahrungen des Begleiters zu profitieren. In der Fahrausbildung werden lediglich 500 bis 1.000 km zurückgelegt. In der Begleitphase wird der Fahranfänger mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen in der Praxis konfrontiert und lernt, diese zu bewältigen.
Vor dem Erwerb des `Führerscheins` mit 17 Jahren steht die normale professionelle Ausbildung durch den Fahrlehrer nach der gesetzlichen Fahrschülerausbildungsordnung mit der theoretischen und praktischen Prüfung. Die von den Erziehungsberechtigten – in der Regel die Eltern – bestimmten Begleiter sind daher keine Fahrlehrer und auch nicht Führer des Kraftfahrzeugs, sondern sie sollen die eigenen Erfahrungen weitergeben, Reaktionsmöglichkeiten auf unterschiedliche Situationen veranschaulichen und die eigene Fahrpraxis als Hilfestellung für den jungen Fahrer erklären. Genau hier setzt die 90-minütige freiwillige Vorbereitungsveranstaltung an, um die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen darzustellen, damit sich beide Teilnehmer mit der auf sie zukommenden Rolle auseinandersetzen und diese lernen zu verstehen und um beide zu motivieren, Übungsmöglichkeiten zu suchen, zu nutzen und anschließend zu analysieren. Daher sollten zukünftige Fahranfänger mit ihren von den Eltern benannten Begleitern gemeinsam an der Sitzung teilnehmen, wobei eine Teilnahme nicht bindend vorgeschrieben ist.
Die frühestens mit 17 Jahren erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung erteilt. Diese Bescheinigung ist mit Auflagen versehen und ist noch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig . Nach dem 18. Geburtstag hat sich der Fahranfänger seinen EU-Kartenführerschein in der Führerscheinstelle in Winsen (Luhe) abzuholen oder kann darum bitten den Führerschein zuschicken zu lassen. Bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger ohne Begleiter ein Kraftfahrzeug mit der Prüfungsbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Um eine Fahrerlaubnis mit 17 zu erwerben, sind folgende Voraussetzungen zu beachten.
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Die zweijährige Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung der Fahrerlaubnis durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sollte vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Fahrzeug der Klasse B ohne Begleiter oder mit einem nicht eingetragenen Begleiter geführt werden, wird die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen und erst nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wiedererteilt.
Durch den Widerruf verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei jedem weiteren Verstoß in der Restprobezeit ist dann eine medizinisch-psychologische Begutachtung zur Überprüfung und Feststellung der Kraftfahreignung nötig.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an den BürgerService / Führerscheinstelle (04171 693-855) oder an eine Fahrschule.
Den Antrag für die Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Einverständniserklärung der benannten Begleiter, u.a. für die Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Evaluation, finden Sie in der unteren Übersicht. Das Antragsformular ist einmal auszufüllen und die Anlage (Einverständniserklärung der Begleiter) ist von jedem Begleiter einmal auszufüllen und dem Antrag beizulegen.
Auf der offiziellen Homepage des Ministeriums können Sie die stets aktuellen Informationen zum Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" in Niedersachsen bekommen: Begleitetes Fahren ab 17