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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.

Rechtsgrundlage
  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
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