Landkreis Harburg

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Gefährliche Hunde - Anzeige

Allgemeine Informationen

Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität von Hunden (z. B. Beißvorfälle gegen andere Hunde, andere Tiere oder Menschen) werden vom Veterinärdienst überprüft. Eine anonyme Anzeige ist nicht möglich, da Anzeigende auch immer als Zeugen fungieren.

Besonders wichtig sind bei einer Meldung die Angaben zum angezeigten Hund und Halter, sowie eventuellen weiteren Zeugen, sowie eine Beschreibung des Vorfalls. Außerdem sind Fotos der Verletzungen sowie Berichte von Ärzten/Tierärzten (Rechnungen sind nicht ausreichend) hilfreich, um das Ausmaß der Verletzungen und damit der von dem Hund ausgehenden Gefahr einzuschätzen.

Geht von einem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, so stellt der Veterinärdienst fest, dass der Hund gefährlich ist. Die Angst vor einem Hund (etwa, weil er vom Grundstück entweichen und frei herumlaufen kann), ohne dass es zu einem konkreten Vorfall gekommen ist, reicht für eine Prüfung der Gefährlichkeit nicht aus.

Für jede Meldung wird der Eingang beim Veterinärdienst bestätigt. Weitere Auskünfte erhalten Anzeigende aus Gründen des Datenschutzes nicht.

Sie können Vorfälle mit Hunden Hier direkt online über das Serviceportal melden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragebogen zu Vorfällen mit Hunden

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

§ 7 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

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