Ziel der Staatlichen Gewerbeaufsicht in Niedersachsen ist es den Menschen und die Umwelt zu schützen. Sie überprüft als Aufsichts-, Genehmigungs- und Zulassungsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz.
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Gewerbeaufsicht
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg für die Landkreise Harburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Darüber hinaus ist es auch für die Landkreise Celle, Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Stade, Verden und Heidekreis zuständig für:
- Deponieüberwachung, Planfeststellungsverfahren nach KrW-/AbfG
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit Beteiligung der Öffentlichkeit
- Überwachung nach Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz
Zuständige Stelle
Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach Gentechnikgesetz nimmt das Amt Braunschweig wahr.
Vom Amt Göttingen wird die Heimarbeitsüberwachung wahrgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt ist in folgenden Bereichen tätig:
Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe,
- Arbeitsstoffe,
- Arbeitsschutzorganisation,
- Arbeitsstätten,
- Baustellen,
- Arbeitsmittel,
- Arbeitszeitregelungen,
- Mutterschutz,
- Jugendarbeitsschutz,
- Heimarbeiterschutz.
Umweltschutz
- Luftreinhaltung,
- Gerüche,
- Lärm,
- Erschütterungen,
- Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
- Bauleitplanung,
- Gewässerschutz,
- Bodenschutz,
- Nachbarschaftskonflikte.
Verbraucher- und Gefahrenschutz
- Anlagensicherheit,
- überwachungsbedürftige Anlagen,
- Geräte- und Produktsicherheit, explosionsgefährliche Stoffe,
- Gefahrguttransporte,
- Strahlenschutz,
- Gentechnik,
- Medizinprodukte,
- Arzneimittel.