Landkreis Harburg

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Gewerbemüll Entsorgung

Allgemeine Informationen

Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen aus "sonstigen Herkunftsbereichen" (Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen).

Während alle Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem "öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" überlassen werden müssen, dürfen Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung übergeben werden - Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.

Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sind in  § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.

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