Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
Der Schutz und die Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz) gehört zu den vornehmsten Aufgaben. Vor allem auch der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigung durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen Zugriff, ist von dieser Aufgabe umfasst.
Bedingt durch die globale Bedeutung dieser Problematik ist es zu einer rechtlich komplexen Situation gekommen, in der (zum Teil auch unmittelbar geltendes) internationales Recht durch nationale Gesetze ergänzt wird. In den einzelnen Bundesländern wird die Durchführung des Artenschutzes unterschiedlich gehandhabt.
Zum Schutz der Tiere und Pflanzen unterliegt der einzelne Bürger, insbesondere aber der Handel einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Verpflichtungen.