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Heimbetreuung

Allgemeine Informationen

Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und dort auch versorgt werden. Dennoch können Situationen eintreten, in denen ein Verbleib in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist. Darum kann es hilfreich sein, sich bereits rechtzeitig mit dem Thema Pflegeheim auseinanderzusetzen.

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit, das Pflegeheim frei auszuwählen.

Voraussetzungen
  • Bestehender Versorgungsvertrag zwischen dem Heim und der Pflegekasse
    • nötig, um Pflegeleistungen von der Pflegekasse zu erhalten

bzw.

  • eine bestehende Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger
    • diese wird benötigt, soweit Kosten für den Heimaufenthalt aus Sozialhilfemitteln getragen werden sollen.

Die Kostenfrage des Heimaufenthaltes sollten Sie auf jeden Fall vor Heimaufnahme mit der Heimleitung besprechen.

Was sollte ich noch wissen?

Alle stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen werden von der Heimaufsicht beraten und überwacht. Dies geschieht vornehmlich durch wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Dabei stehen die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner im Mittelpunkt. Die Heimaufsicht achtet auf die Einhaltung der Vorschriften des Niedersächsischen Heimgesetzes und muss allen Hinweisen – auch anonymen – auf Missstände und Auffälligkeiten im Heim nachgehen.

Unterstützende Institutionen

Um bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung zu helfen, werden im Internet Übersichten von den Pflegekassen angeboten. Diese liefern Informationen zu Kontaktdaten, Preisen und fachlichen Schwerpunkten. Sie finden diese Übersichten unter den Links.

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Kontakt

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