Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Hilfe für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche

Allgemeine Informationen

Frühförderung

Eine hörgeschädigtenspezifische Frühförderung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg (LBZH) übernommen. Der zuständige Ansprechpartner ist Herr Bajus. Eine Meldung im Landesbildungszentrum Oldenburg erfolgt automatisch durch die pädaudiologische Klinik.  Zeitnah findet eine Erstberatung der Familie durch einen Hausbesuch statt.  Ein individueller Förder- und Behandlungsplan in enger Kooperation mit den Fachärzten und dem Gesundheitsamt bzw. der Fachberatung für Hör- und Sprachheilberatung wird durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Herrn Bajus, koordiniert.  

Hörgeschädigten Kindergarten

Hörgeschädigte Kinder, die in einem Regel- oder Integrationskindergarten mit einer  großen Gruppe überfordert sind, können einen Hörgeschädigtenkindergarten besuchen.  Der Landkreis Harburg belegt folgende Einrichtungen:

  • Heilpädagogisches Caritas-Zentrum St. Bonifatius in Lüneburg
  • Kindertagesstätte für hörgeschädigte Kinder, Norderstr. 65 in Hamburg

Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

Bei einer Aufnahmeempfehlung für den hörgeschädigten Kindergarten wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.

 

Internatsbeschulung für hörgeschädigte Schulkinder

Wenn eine Regelschule aufgrund der Hörschädigung nicht besucht werden kann, besteht die Möglichkeit einer Internatsbeschulung im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Oldenburg.

Das Landesbildungszentrum Oldenburg bietet folgende Schulformen:

  • Grundschule
  • Haupt- und Realschule
  • Zieldifferente Förderung Gehörloser, die Lernhilfe benötigen

Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre hörgeschädigtenspezifische Behandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

Bei einer Aufnahmeempfehlung für eine Internatsbeschulung im LBZH Oldenburg wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Behindertenhilfe gestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie das gelbe Heft der U- Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen