Für Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung und für die Beratung ihrer Angehörigen hat der Landkreis Harburg seit 1998 die Hilfe für Menschen mit Behinderung in der Abteilung Gesundheit eingerichtet. Die Aufgaben der beratenden Hilfe und der Eingliederungshilfe aus dem Sozialamt wurden zusammengeführt, so dass behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen nun über eine Anlaufstelle kompetent beraten werden und eventuell notwendige Hilfen beantragen können. Ebenfalls sind die Aufgaben nach dem niedersächsischen Landesblindengeldgesetz und die Blindenhilfe hier angesiedelt.
Die Hilfe für behinderte Menschen arbeitet eng mit dem Kreisbehindertenbeirat und den unterschiedlichen Trägern der Eingliederungshilfe im Landkreis Harburg zusammen. Gemeinsam wird der Hilfeplan für behinderte Menschen jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode für die Dauer von fünf Jahren fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Statistikdaten erfolgt jährlich.
Grundsatz der Hilfe für behinderte Menschen
Jeder Mensch mit einer körperlichen, geistigen und / oder seelischen Behinderung hat unabhängig von der Ursache der Behinderung einen Rechtsanspruch auf Hilfen, die notwendig sind um: die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern und um ihm einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gesellschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern ihn soweit wie möglich unabhängig von Hilfe zu machen. Dieser Anspruch besteht ebenfalls, wenn eine oben genannte Behinderung einzutreten droht.
Ziele der Hilfe für behinderte Menschen
Das vorrangige Ziel der Hilfe ist, die Förderung bzw. Wiederherstellung der persönlichen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit und damit auch die Förderung einer möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung.
Wo dies nicht möglich ist, soll versucht werden die verbleibende Handlungsfähigkeit so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Neben dieser individuellen Sichtweise steht gleichberechtigt das Ziel der möglichst frühzeitigen Erkennung von Beeinträchtigungen sowie die umfassende Eingliederung von behinderten Menschen in das soziale Leben durch Rehabilitation.
- Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen
- Betreuung Kreisbehindertenbeirat
- Leistungen bei körperlicher u./o. geistiger u. seelischer Behinderung (außer Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §§ 35 a und 41 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz -), u.a. auch Landesblindengeld
- Beratende Hilfen (für körperlich und /m oder geistig behinderte Menschen)
Die Hilfe für behinderte Menschen ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle Betroffenen und/oder deren Angehörige in allen behindertenrelevanten Fragen.
Sofern andere Zuständigkeiten betroffen sind, helfen wir Ihnen bei der Ermittlung des zuständigen Ansprechpartners.
Die Beratungen und Hilfestellungen durch Mitarbeiter/innen der Hilfe für behinderte Menschen sind kostenlos.
Wirtschaftliche Hilfen sind in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.
Hierbei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und seiner in der Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen betrachtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfe für behinderte Menschen beraten Sie individuell auf Ihren Fall bezogen.
Zentrale Rufnummern:
04171 693 - 6606 (körperlich/geistige Behinderung)
04171 693 - 6607 (seelische/ chronische Behinderung und Sucht)