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Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Allgemeine Informationen

Aufgabe der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist es, finanzielle Leistungen für die Betreuung, Unterbringung und Pflege für Personen bereitzustellen. Dies gilt für Personen, für die eine häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und denen die Aufbringung der finanziellen Mittel nicht zuzumuten ist.

Wenn jemand wegen Krankheit, Alter oder Behinderung so hilflos ist, dass er in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und der Pflege, soweit der Heimbewohner sie nicht von anderen, insbesondere der Pflegeversicherung, erhält und die eigenen Mittel nicht ausreichen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag kann über die zuständige Gemeinde, die Einrichtung in der der Berechtigte wohnt oder direkt beim Landkreis Harburg abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Sozialhilfeantrag sind Unterlagen über Einkommen und Vermögen beizufügen. Sofern Pflegeleistungen beantragt werden, ist der Bescheid der Pflegekasse beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Broschüren zur Hilfe zur Pflege finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

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