Landkreis Harburg

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Hilfe zur Schulbildung

Allgemeine Informationen

Hilfen zur Schulbildung können sein:

ambulante Hilfe:

Schulwegbegleitung, Betreuung während des Unterrichts und die Übernahme von Fahrtkosten zur Schule (ab 11. Klasse) für Kinder in Regelschulen oder Integrationsklassen, in Ausnahmefällen auch in Sonderschulen

Teilstationäre Hilfen:

Betreuung in Tagesbildungsstätten und Sonderschulen in freier Trägerschaft. Die Personalkosten werden vom Land getragen, die übrigen Kosten über einen Pflegesatz finanziert.

Stationäre Hilfen:

Heim -und Internatsbetreuung schulpflichtiger Kinder

Hilfe zur Schulbildung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Bei teilstationärer oder stationärer Hilfe ist ein Kostenbeitrag (häusliche Ersparnis) zu leisten.

Ihre Ansprechpartner sind: Bitte beachten Sie die Aufteilung der Buchstabensachgebiete! 

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