Hilfen zur Schulbildung können sein:
ambulante Hilfe:
Schulwegbegleitung, Betreuung während des Unterrichts und die Übernahme von Fahrtkosten zur Schule (ab 11. Klasse) für Kinder in Regelschulen oder Integrationsklassen, in Ausnahmefällen auch in Sonderschulen
Teilstationäre Hilfen:
Betreuung in Tagesbildungsstätten und Sonderschulen in freier Trägerschaft. Die Personalkosten werden vom Land getragen, die übrigen Kosten über einen Pflegesatz finanziert.
Stationäre Hilfen:
Heim -und Internatsbetreuung schulpflichtiger Kinder
Hilfe zur Schulbildung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Bei teilstationärer oder stationärer Hilfe ist ein Kostenbeitrag (häusliche Ersparnis) zu leisten.
Ihre Ansprechpartner sind: Bitte beachten Sie die Aufteilung der Buchstabensachgebiete!