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Hufbeschlagschmiedin/Hufbeschlagschmied Anerkennung

Allgemeine Informationen

Wer als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt mindestens 125,00 EUR. Sie richtet sich nach den Vorgaben des Abschnitt XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer
  • :1 Monat
    Eingangsbestätigung für den Antrag
  • :3 Monate
    Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich)
Was sollte ich noch wissen?

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

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