Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

Impfung: Beratung

Allgemeine Informationen

Impfungen

Durch Impfungen wird der Ausbruch ansteckender Krankheiten für den einzelnen Menschen verhindert. Wenn sehr viele Menschen geimpft sind, wird die Verbreitung dieser Krankheiten in Familien, Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten oder anderen großen Gruppen verhindert. Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden dürfen, werden durch die geimpfte Gruppe geschützt.

Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen auch die Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt des Landkreises Harburg können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr geimpft werden, sofern sie gesund sind und keine Allergien gegen Bestandteile der Impfstoffe bestehen. Unter der Telefonnummer 04171 – 693 389 können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.

Impfberatung

Wir beraten nach den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes, Berlin. Das Robert-Koch-Institut ist eine Behörde des Bundes, zuständig unter anderem zum Erkennen und Verhindern von Infektionskrankheiten. Gern möchten wir Ihre Fragen beantworten z. B.

  • zu Krankheiten, gegen die geimpft werden soll
  • zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen der Impfung
  • zum Verhalten nach der Impfung
  • zu Impfabständen

Wir beraten Sie u. a. gern zur Impfung gegen das humane Papiloma Virus (HPV), das für das Zervix-Karzinom bei Frauen verantwortlich ist. 2018 wurde die Impfempfehlung auf Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren ausgeweitet. Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz zur Verhinderung der Übertragung von Masern auf Kinder, Jugendliche sowie immungeschwächte Menschen. Auch dazu beantworten wir Ihre Fragen gern.

Impfaktionen

Jedes Jahr schwärmt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst in die Schulen aus. Im Auftrag des Landes Niedersachsen wollen wir die Verbesserung der Durchimpfungsraten erreichen, individuelle Impflücken schließen und die tatsächlichen Durchimpfungsraten feststellen. Dazu sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Für die Beratung benötigen wir den Impfausweis und im Falle einer Impfung auch die Krankenversichertenkarte Ihres Kindes. Es werden bei den Impfaktionen in den Schulen und nach Terminabsprache im Gesundheitsamt folgende Impfungen für Kinder und Jugendliche angeboten:

 

Impfungen, die von der STIKO empfohlen sind, werden üblicherweise von den Krankenkassen finanziert und sind beihilfefähig.

Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen

Auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des niedersächsischen Landesgesundheitsamtes finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite

 

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen