Die Jagd berührt sehr unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Interessen. In § 37 Bundesjagdgesetz wird daher die Bildung von Jagdbeiräten vorgeschrieben. In diesem Gremium müssen Vertreter der in erster Linie betroffenen Interessen vertreten sein, um rechtzeitig bei wesentlichen die Jagd betreffenden Entscheidungen sachverständig mitwirken zu können. Hierzu gehören insbesondere die Genehmigung der Abschusspläne, die Abrundung von Jagdbezirken und die Aufhebung von Schonzeiten.
Der Jagdbeirat des Landkreises Harburg setzt sich unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters wie folgt zusammen:
Kreisjägermeister: Norbert Leben
Vertreter Naturschutz: Anette Wölper
Vertreter Jägerschaft: Ulrich Peper
Vertreter Landwirtschaft: Wilhelm Isermann
Vertreter Forstwirtschaft: Horst Günter Jagau
Vertreter Beratungsforstamt: Peter Wendt
Vertreter Jagdgenossenschaften: Heinrich Wentzien jun.