Landkreis Harburg

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Jagdbeirat

Allgemeine Informationen

Die Jagd berührt sehr unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Interessen. In § 37 Bundesjagdgesetz wird daher die Bildung von Jagdbeiräten vorgeschrieben. In diesem Gremium müssen Vertreter der in erster Linie betroffenen Interessen vertreten sein, um rechtzeitig bei wesentlichen die Jagd betreffenden Entscheidungen sachverständig mitwirken zu können. Hierzu gehören insbesondere die Genehmigung der Abschusspläne, die Abrundung von Jagdbezirken und die Aufhebung von Schonzeiten.

Der Jagdbeirat des Landkreises Harburg setzt sich unter dem Vorsitz des Kreisjägermeisters wie folgt zusammen:

Kreisjägermeister: Norbert Leben

Vertreter Naturschutz: Anette Wölper

Vertreter Jägerschaft: Ulrich Peper

Vertreter Landwirtschaft: Wilhelm Isermann

Vertreter Forstwirtschaft: Horst Günter Jagau

Vertreter Beratungsforstamt: Peter Wendt

Vertreter Jagdgenossenschaften: Heinrich Wentzien jun.

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