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Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

Allgemeine Informationen

Bei jedem Jugendstrafverfahren gegen einen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren bindet das Jugendgericht die Jugendgerichtshilfe ein.

Die sozialpädagogischen Miarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beraten den jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern), erklären den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und geben zur Gerichtsverhandlung Anregungen zur Situation des jungen Menschen für Staatsanwaltschaft und Gericht.

Auch nach dem Jugendstraf­verfahren kann die Jugendgerichtshilfe beraten und Unterstützung geben. Zudem kann eine Konfliktschlichtung in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich, TOA) angeboten werden.

Die Angebote der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig und kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen sind weder Anklä­ger noch Verteidiger.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerinnen (Termine nur nach Absprache):

 

Frau Dücker
für Elbmarsch, Seevetal, Stelle und Winsen
T: 04171 693-481
F: 04171 693-342
E-Mail: c.duecker@lkharburg.de

 

Frau Siegel
für Neu Wulmstorf, Tostedt, Hollenstedt, Hanstedt, Salzhausen;  Konfliktschlichtung in Strafsachen (TOA)
T: 04171 693-482
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de

 

Herr Peper  
für Rosengarten, Jesteburg und Buchholz
T: 04171 693-772
F: 04171 693-342
E-Mail: jugend+familie@lkharburg.de 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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