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KFZ-Haftpflichtversicherung: Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

Allgemeine Informationen

Der Halter eines Fahrzeuges muss dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug, so lange es zugelassen ist, haftpflichtversichert ist.
Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet oder die Verwendung gestattet, obwohl der Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
Für die Zulassung oder Ummeldung / Umschreibung eines Fahrzeuges auf Ihren Namen benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (EVB), die Sie bei der Zulassung bzw. Umschreibung / Ummeldung vorlegen. Dies gilt auch, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Harburg ziehen. Sie erhalten diese EVB bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung Ihrer Wahl.
Es handelt sich dabei um einen siebenstelligen Code, mit dem der Mitarbeiter des BürgerService die relevanten Versicherungsdaten abruft und prüft, ob sie für die Zulassung verwendet werden können oder ob wesentliche Daten abweichen.
TIP: Geben Sie bei Ihrer Versicherung möglichst alle Daten des Fahrzeuges, das Sie zulassen möchten, an. Am Besten, Sie legen Ihrer Versicherung den Fahrzeugschein vor, aus dem sie die Daten entnehmen kann.
Geben Sie bitte auch an, ob Sie Halter des Fahrzeuges werden (das Fahrzeug auf Sie zugelassen werden soll) oder ob es auf eine andere Person (z. B. Ehemann, Eltern, Kind) zugelassen werden soll.
Nur wenn Sie Ihrer Versicherung korrekte und vollständige Angaben machen, kann sie eine EVB ausstellen, die für die Zulassung tatsächlich verwendet werden kann.


Wenn Sie die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeuges wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an die Versicherung Ihrer Wahl. Sie übermittelt uns nach Vertragsabschluss, wenn Deckung gewährt wird, online eine EVB zur Übermittlung. Sie müssen in der Regel nichts weiter veranlassen, um uns den Wechsel mitzuteilen. Ihre Versicherung stellt sicher, dass die EVB hier empfangen wurde und verarbeitet werden kann.
Auch hier gilt: Nur wenn Sie Ihrer Versicherung korrekte und vollständige Angaben über den Fahrzeughalter (Name und Anschrift) und das Fahrzeug machen, ist sichergestellt, dass die EVB übermittelt und von uns verarbeitet werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die KFZ-Haftpflichtversicherung Ihrer Wahl, um eine EVB zur Zulassung Ihres Fahrzeuges zu erhalten.

Gleiches gilt, wenn Sie die KFZ-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug wechseln möchten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie dies bei Ihrer Versicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Der Abruf und die Verarbeitung einer EVB bei einem Versicherungswechsel oder im Rahmen eines Zulassungsvorganges sind gebührenfrei. Ob bei Ihrer Versicherung Kosten entstehen, erfragen Sie bitte dort.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihr Fahrzeug muss, so lange es zugelassen ist, durchgehend haftpflichtversichert sein.

Ist der Versicherungsschutz erloschen, müssen Sie unverzüglich dafür sorgen, dass es wieder  haftpflichtversichert ist und uns dies mit einer EVB nachweisen bzw. von Ihrer Versicherung nachweisen lassen oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen (abmelden).

Was sollte ich noch wissen?

Wenn für Ihr Fahrzeug der Versicherungsschutz erloschen ist, dürfen Sie es nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen oder abstellen - anderenfalls begehen Sie eine Straftat.

Sie müssen das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen lassen (abmelden) oder uns unverzüglich Versicherungsschutz durch eine EVB nachweisen oder von Ihrer Versicherung übermitteln lassen. Einzahlungsbelege, Policen oder Verträge dürfen wir nicht anerkennen.

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