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KFZ-Zulassung: 100 km/h-Zulassung für Anhänger

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

Der Anhänger ist zunächst bei einer Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie an einem der Standorte des BürgerService vorlegen, um sie in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Die 100 km/h-Plakette erhalten Sie auch bei uns.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der BürgerService des Landkreises Harburg (siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
  • Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen: Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Sind Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), so sind diese vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?

Die gesiegelte 100 km/h-Plakette wird gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ausgegeben. Hinzu kommt eine Gebühr von mindestens 12,00 EUR für die Änderung der Fahrzeugpapiere.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

 

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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