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KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (während der Öffnungszeit ohne Termin möglich)

Allgemeine Informationen

 

Der Fahrzeughalter oder eine andere Person können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich "Abmeldung" oder "Stilllegung") eines Fahrzeuges beantragen. Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge im BürgerService durchgeführt werden. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)  vermerkt. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird die Außerbetriebsetzung nicht mehr vermerkt, sie muss nicht mit vorgelegt werden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr, die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wieder ausgehändigt. Die Kennzeichenschilder werden entwertet, indem die Siegelplakette im BürgerService nach Freigabe durch den Sachbearbeiter entfernt wird.

Für eine spätere Wiederzulassung bewahren Sie bitte die  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) auf. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, übergeben Sie bitte dem Käufer die vollständigen Unterlagen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung nach einiger Zeit wieder freigegeben. Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 12 Monate mehr.
  • Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) innerhalb Deutschlands möglich (direkter Weg ohne Umwege). Dies gilt allerdings nur, wenn zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
  • Nach der Außerbetriebsetzung ist eine Übernahme des bisherigen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug vor der automatisierten Freigabe gegen eine Gebühr von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zzgl. Freigabegebühr / Vorreservierungsgebühr von 2,60 Euro noch am selben Tag, auf Wunsch auch später, möglich.
  • Wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen möchten, besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung eine Reservierung zu beantragen. Das Kennzeichen wird dann 12 Monate für Sie reserviert.

    Das gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges wieder verwenden möchten. In diesem Fall gilt das Kennzeichen bei der späteren Zulassung als Wunschkennzeichen und es muss dann eine Gebühr von 10,20 EUR zzgl. 2,60 EUR für die Reservierung/ Freigabe entrichtet werden.

    Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Landkreis Harburg zugelassen sind (kein WL-Kennzeichen), ist dieser Service leider nicht möglich.
Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an einen der Standorte des BürgerService (siehe rechts). Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland außer Betrieb setzen lassen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild (er)
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb zur Verwertung überlassen wurde (näheres dazu finden Sie in der Rubrik Dienstleisungen rechts)

Die Erklärung zur Außerbetriebsetzung (siehe Formulare rechts) können Sie auch beim Sachbearbeiter im BürgerService ausfüllen.

Wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, brauchen Sie keine Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt bei der Außerbetriebsetzung im BürgerService 16,50 EUR.

Wenn Sie den Antrag internetbasiert stellen, beträgt die Gebühr 2,70 EUR.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.


Wenn Sie die Zulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ihres Fahrzeuges internetbasiert auf unserem Portal beantragen, fällt eine niedrigere Gebühr an.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichenschildern:

Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeug ist am selben Tag möglich, wenn es zum Zeitpunkt der Abmeldung haftpflichtversichert ist.

Es müssen für die Rückfahrt die entstempelten Kennzeichenschilder angebaut werden.

Bei einer sofortigen Freigabe und Übernahme der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug müssen neue Kennzeichenschilder erworben und abgestempelt werden, damit die Rückfahrt mit den entstempelten Kennzeichenschildern möglich ist.

Weitere Informationen: siehe Kundeninformation rechts.

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