Landkreis Harburg

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KFZ-Zulassung: Änderung der Halterdaten (Name oder Anschrift)

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Sie haben Ihren Namen geändert oder Sie sind innerhalb des Landkreises Harburg umgezogen?

Informationen für Privatpersonen:

Änderungen zu Ihrer Person oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Wenn Sie umgezogen sind, melden Sie sich bitte zuerst beim Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Gemeinde- / Stadtverwaltung um, bevor Sie zu uns kommen.



Informationen für Firmen und Vereine:

Hat sich die Anschrift des Hauptsitzes oder der Niederlassung bzw. der Geschäftsstelle, auf die das Fahrzeug / die Fahrzeuge zugelassen ist / sind, geändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren unverzüglich berichtigen lassen.

Hat sich die Firmen- / Vereinsbezeichnung geändert, lassen Sie dies bitte zunächst im Handelsregister (nur Gesellschaften) und im Gewerberegister der zuständigen Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde (Gesellschaften und Einzelfirmen) berichtigen, bevor Sie zu uns kommen, um die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen. Vereine lassen zunächst die Angaben im Vereinsregister berichtigen.

Sollen die Fahrzeuge auf eine andere Firma umgeschrieben werden, lesen Sie bitte die Informationen zum Thema "Umschreibung".

Achtung: Ist eine Firma erloschen, müssen die Fahrzeuge, die noch auf sie zugelassen sind, unverzüglich auf den Rechtsnachfolger oder eine andere Verfügungsberechtigte Person umgeschrieben werden.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an einen der drei Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Voraussetzungen
  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Privatpersonen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung

Firmen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
  • Aktueller Handelsregisterauszug (nur Gesellschaften), aktuelle Gewerbeanmeldung, Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusätzlich: Gesellschaftervertrag und Erklärung des / der Vertretungsberechtigten

Vereine:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
  • Aktueller Vereinsregisterauszug, Personalausweis oder Reisepass des Vorsitzenden oder des / der Vertretungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?

Für die Adressänderung mit Aufkleber fällt eine Gebühr von 10,80 EUR an.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. auch Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt werden müssen (Namensänderung, Unbrauchbarkeit der Papiere, sonstige Änderungen), erhöht sich die Gebühr auf bis zu 15,50 EUR.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmte, besondere Konstellationen (z. B. Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr auch höher sein als dargestellt.

Die Gebühr für die internetbasierte Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt mindestens 4,30 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person oder Ihrer Anschrift unverzüglich ändern lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht unverzüglich nach, kann die Zulassungsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen oder den Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Zudem begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Kontakt

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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