Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Sie haben Ihren Namen geändert oder Sie sind innerhalb des Landkreises Harburg umgezogen?
Informationen für Privatpersonen:
Änderungen zu Ihrer Person oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Wenn Sie umgezogen sind, melden Sie sich bitte zuerst beim Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Gemeinde- / Stadtverwaltung um, bevor Sie zu uns kommen.
Informationen für Firmen und Vereine:
Hat sich die Anschrift des Hauptsitzes oder der Niederlassung bzw. der Geschäftsstelle, auf die das Fahrzeug / die Fahrzeuge zugelassen ist / sind, geändert, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren unverzüglich berichtigen lassen.
Hat sich die Firmen- / Vereinsbezeichnung geändert, lassen Sie dies bitte zunächst im Handelsregister (nur Gesellschaften) und im Gewerberegister der zuständigen Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde (Gesellschaften und Einzelfirmen) berichtigen, bevor Sie zu uns kommen, um die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen. Vereine lassen zunächst die Angaben im Vereinsregister berichtigen.
Sollen die Fahrzeuge auf eine andere Firma umgeschrieben werden, lesen Sie bitte die Informationen zum Thema "Umschreibung".
Achtung: Ist eine Firma erloschen, müssen die Fahrzeuge, die noch auf sie zugelassen sind, unverzüglich auf den Rechtsnachfolger oder eine andere Verfügungsberechtigte Person umgeschrieben werden.