Möchten Sie ein Fahrzeug, das bislang in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist, auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland bringen?
Dann sollten Sie ein Ausfuhrkennzeichen ("Exportkennzeichen" oder "Zollkennzeichen") beantragen. Es ist für einen von Ihnen zu bestimmenden Zeitraum gültig (mindestens zwei Tage, maximal jedoch so lange, wie von der Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, längstens ein Jahr).
Das Ausfuhrkennzeichenschild hat schwarze Schrift auf weißem Grund und einen roten Balken am rechten Rand, auf dem verzeichnet ist, bis wann das Kennzeichen gültig ist. Die Zulassungsbehörde klebt eine rote Plakette auf das Schild.
Beim Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um eine Zulassung, daher wird der Haltereintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) fortgeschrieben und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt. Liegen noch keine deutschen Fahrzeugpapiere vor, werden diese ausgefertigt.
Das Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden. Ausnahme: Import-Fahrzeuge, die hier ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, müssen vorgeführt werden, wenn sie in Deutschland noch nicht von amtlicher Stelle (Zulassungsbehörde, Prüforganisation) identifiziert wurden.