Wenn Ihr Fahrzeug nicht vollständig den Bauvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entspricht, Sie es aber dennoch zulassen möchten, benötigen Sie vorher eine Ausnahmegenehmigung. Diese erteilt der BürgerService als zuständige Behörde.
Vor allem aus dem US-Amerikanischen Raum importierte Fahrzeuge benötigen häufig eine Ausnahmegenehmigung, weil sie z. B. nicht mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sind, Bauteile nicht nach EG-Richtlinie geprüft wurden oder Seitenmarkierungs- oder Kontrollleuchten nicht der StVZO entsprechen.
Welche Abweichung von den Bauvorschriften genehmigungsfähig ist, können Sie beim amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) oder im BürgerService (Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie unten) erfragen.