Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Für Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge (von außen aufladbar) und Brennstoffzellenfahrzeuge kann auf Wunsch ein E-Kennzeichen zugeteilt werden.
Städtische oder gemeindliche Straßenverkehrsbehörden können mit entsprechender Beschilderung Bevorrechtigungen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen schaffen. Mögliche Beispiele sind kostenlose Parkplätze, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen oder die Nutzung von entsprechend gekennzeichneten Busspuren.
Näheres entnehmen Sie bitte der Kundeninformation unten.