Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat 2005 den Fahrzeugschein abgelöst. Alte Fahrzeugscheine sind weiterhin gültig und werden erst bei der nächsten Änderung der Zulassungsverhältnisse in die neue Zulassungsbescheinigung getauscht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine amtliche Urkunde, mit der die technischen Betriebsvoraussetzungen geklärt werden. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in vielen Fällen davon auszugehen ist).
Vorteile gegenüber dem Fahrzeugschein sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren haben oder sie gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I im BürgerService beantragen.