Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren oder wurde sie / er gestohlen?
Ein Ersatz-Dokument können Sie im BürgerService beantragen. So gehen Sie vor:
- Vergewissern Sie sich bitte, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht bei einem Finanzierungsinstitut / einer Bank aufgrund eines Leasing- / Finanzierungsvertrages hinterlegt ist. Hat ein Bevollmächtigter (z. B. Autohaus, Werkstatt) das Fahrzeug für Sie zugelassen, sprechen Sie bitte mit ihm / ihr, ob Ihnen der Fahrzeugbrief nach der Zulassung ausgehändigt wurde und lassen sich eine schriftliche Bestätigung darüber geben.
- Suchen Sie bitte gründlich, bevor Sie ein neues Dokument beantragen; die anfallenden Gebühren werden Ihnen nicht rückerstattet, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung wiederfinden.
- Im BürgerService geben Sie bei Ihrem ersten Besuch (es werden insgesamt zwei) eine Verlusterklärung an Eides statt zur Niederschrift ab und beantragen die Aufbietung (wenn Sie als Halter am Kommen gehindert sind, können Sie die Verlusterklärung an Eides statt auch bei einem Notar zu Protokoll geben und einen Bevollmächtigten schicken). Die Verlusterklärung kann immer nur derjenige abgeben, der das Dokument verloren hat. Ist dies nicht der Halter, wird eine Einverständniserklärung des Halters sowie sein Ausweis zur Abgabe der Verlusterklärung benötigt.
- Der BürgerService als Zulassungsbehörde bietet das Dokument mit einer Frist von zwei Wochen zur Vorlage auf (Veröffentlichung). Nach erfolglosem Aufgebotsverfahren wird der verlorene / gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für ungültig erklärt.
- Sie erhalten ca. drei Wochen, nachdem Sie im BürgerService die Aufbietung beantragt haben, eine schriftliche Benachrichtigung, dass die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden kann. Mit dieser Benachrichtigung und der noch vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie Ihrem Ausweis / Reisepass kommen Sie in einen der Standorte des BürgerService und holen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ab (zweiter Besuch im BürgerService).