Landkreis Harburg

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KFZ-Zulassung: Euro-Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Wenn Ihrem Fahrzeug noch amtliche Kennzeichenschilder nach altem Recht zugeteilt ist, können Sie es in ein Euro-Kennzeichen umtauschen.

Amtl. Kennzeichen
nach altem Recht:

Euro-Kennzeichen:


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht ("TÜV")
  • die alten Kennzeichenschilder
  • Ihren Ausweis / Reisepass

vor.

Welche Gebühren fallen an?

Wenn nur ein Schild getauscht werden muss (Krafträder, Anhänger), beträgt die Gebühr 4,10 EUR.

Müssen zwei Schilder gesiegelt werden (alle übrigen Fahrzeuge), beträgt die Gebühr 5,10 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Alte Schilder sind bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges gültig.

Sie können für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges allerdings nicht weiterverwendet werden.

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