Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug dauerhaft (nicht nur vorübergehend) am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie verpflichtet, entweder
- eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland zu beantragen oder
- eine Ausnahmegenehmigung, gültig bis längstens 30.09.2024, zu beantragen, damit Sie Ihr Fahrzeug weiterhin mit ukrainischer Zulassung und ukrainischen Kennzeichenschildern in Deutschland fahren dürfen.
Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu einem Jahr ab Grenzübertritt.
ACHTUNG: Auch wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nur vorübergehend am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen, benötigen Sie eine in Deutschland / der EU gültige KFZ-Haftpflichtversicherung.
Dies ist entweder die "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer ukrainischen Versicherung) oder eine Grenzversicherung (bei einer deutschen KFZ-Haftpflichtversicherung erhältlich).
Fahren Sie ohne internationalen Versicherungsschutz, begehen Sie eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.