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KFZ-Zulassung: Neufahrzeug aus dem Ausland

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Haben Sie im Ausland (EU- oder Nicht-EU-Länder) ein Neufahrzeug gekauft?

Haben Sie von einem Importeur oder Händler ein Neufahrzeug aus dem Ausland erworben?

Die Zulassung des Fahrzeuges können Sie an einem der Standorte des BürgerService beantragen.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

1.) Import aus einem EU-Mitgliedsstaat:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Eintrag der EG-Typgenehmigung in der ausländischen Zulassungsbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) zur Erlangung einer Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht, sofern eine Hauptuntersuchung nach der Erstzulassung des Fahrzeuges schon fällig wäre
  • Kaufvertrag oder Rechnung, auf eigenen Namen ausgestellt
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
  • wenn das Kraftfahrzeug noch nicht älter ist als 6 Monate (ab EZ-Datum) oder noch keine 6.000 km gefahren hat: Erklärung für Umsatzsteuerzwecke (das Formular zum Ausfüllen finden Sie unten)
  • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausländische Kennzeichenschilder

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
  • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.


2. Import aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Eintrag der EG-Typgenehmigung in der ausländischen Zulassungsbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) zur Erlangung einer Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht, sofern das Fahrzeug nicht bereits von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet wurde
  • Kaufvertrag oder Rechnung, auf eigenen Namen ausgestellt
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt werden)
  • Nachweis über die Verzollung des Fahrzeuges ("Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Zolls)
  • wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausl. Kennzeichenschilder

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
  • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt mindestens 34,40 EUR.

Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.



Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.


Wenn Sie die Zulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ihres Fahrzeuges internetbasiert auf unserem Portal beantragen, fällt eine niedrigere Gebühr an.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.




Sie müssen das Fahrzeug grundsätzlich nicht vorführen, wenn es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt, das bislang noch nicht zugelassen war.

Es muss dann zur Zulassung vorgeführt werden, wenn dem Fahrzeug bauartbedingt eine besondere Kennzeichengröße zugeteilt werden muss und dies aus einem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen nicht zweifelsfrei hervorgeht.

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