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KFZ-Zulassung: Oldtimerfahrzeuge / Oldtimerkennzeichen

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800

 

Ist Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten, weitestgehend originalen, Zustand? Dann kann ihm vielleicht ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") zugeteilt werden.

Folgende Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen:

  • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitestgehend originaler Zustand. Dies muss mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO").


Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Das Oldtimerkennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung  (EVB), falls das Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen ist
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)  
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • amtliche Kennzeichen (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Gutrachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO") und Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung.

zusätzlich vorzulegen bei Beantragung der Zulassung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Personalausweis / Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
  • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im BürgerService beträgt mindestens 31,20 EUR.

Beantragen Sie die Zulassung internetbasiert auf unserem Portal, betragen die Gebühren mindestens 17,20 EUR. 



Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



Bitte bedenken Sie, dass Sie zusätzlich neue Kennzeichenschilder benötigen. Den Preis erfragen Sie am Besten bei einer Schilderprägestelle Ihrer Wahl.


Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Eine Kombination aus Saison- und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) kann seit 01.10.2017 zugeteilt werden. Für die Umstellung werden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) benötigt.



Wenn Sie im Besitz einer Oldtimersammlung sind (mehr als ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen zur Einstufung als Oldtimer erfüllt), könnte für Sie auch ein rotes Oldtimerkennzeichen ("07'er-Kennzeichen") interessant sein.

Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber.

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