Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Ist Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und in einem guten, weitestgehend originalen, Zustand? Dann kann ihm vielleicht ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") zugeteilt werden.
Folgende Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitestgehend originaler Zustand. Dies muss mit dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einer Technischen Prüfstelle oder des Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) dokumentiert werden (sog. "Oldtimergutachten oder "Gutachten nach § 23 StVZO").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Das Oldtimerkennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden.