Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Stellen Sie Fahrzeuge her, haben Sie eine Werkstatt, einen Fahrzeughandel oder überführen gewerblich Fahrzeuge?
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Umgangssprachlich: "Händlerkennzeichen") bestimmt. Es darf nur Fahrzeugherstellern, Werkstätten, Händlern und gerwerblichen Fahrzeugüberführungsunternehmen sowie Prüftellen für den KFZ-Verkehr zugeteilt werden.
Das keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen mit roter Schrift auf weißem Grund beginnt mit "06".
Voraussetzungen:
Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für die Zuteilung des Kennzeichens erfüllen, insbesondere ob Sie zuverlässig sind.
Für diese Zuverlässigkeitsprüfung benötigen wir ein aktuelles Führungszeugnis, wir fordern aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft an und wir überpfüen den Standort, an dem Sie Ihr Gewerbe ausüben.
Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv verlaufen ist, wird das Kennzeichen zunächst befristet für ein Jahr zugeteilt. Erweisen Sie sich in diesem Jahr als zuverlässig, wird die Zuteilung verlängert. Es werden zwei Kennzeichenschilder gesiegelt. Sie erhalten ferner
- ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das Sie jedes mit dem roten Kennzeichen gefahrene Fahrzeug eintragen und für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unterzeichnen müssen, und
- ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt eintragen müssen.
Für die Ausfuhr von Fahrzeugen in andere Staaten sind Ausfuhrkennzeichen ("Exportkennzeichen") vorgesehen. Wenn Sie dennoch im Ausland Fahrzeuge mit roten Kennzeichen überführen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Näheres entnehmen Sie bitte der Information unten auf dieser Seite.