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KFZ-Zulassung: Rotes 06'er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten, Überführungsunternehmen)

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Stellen Sie Fahrzeuge her, haben Sie eine Werkstatt, einen Fahrzeughandel oder überführen gewerblich Fahrzeuge?

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung (Umgangssprachlich: "Händlerkennzeichen") bestimmt. Es darf nur Fahrzeugherstellern, Werkstätten, Händlern und gerwerblichen Fahrzeugüberführungsunternehmen sowie Prüftellen für den KFZ-Verkehr zugeteilt werden.


Das keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen mit roter Schrift auf weißem Grund beginnt mit "06".

Voraussetzungen: 
Wenn Ihr Antrag eingegangen ist, prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für die Zuteilung des Kennzeichens erfüllen, insbesondere ob Sie zuverlässig sind.

Für diese Zuverlässigkeitsprüfung benötigen wir ein aktuelles Führungszeugnis, wir fordern aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eine Auskunft an und wir überpfüen den Standort, an dem Sie Ihr Gewerbe ausüben.


Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv verlaufen ist, wird das Kennzeichen zunächst befristet für ein Jahr zugeteilt. Erweisen Sie sich in diesem Jahr als zuverlässig, wird die Zuteilung verlängert. Es werden zwei Kennzeichenschilder gesiegelt. Sie erhalten ferner

  • ein rotes Fahrzeugscheinheft, in das Sie jedes mit dem roten Kennzeichen gefahrene Fahrzeug eintragen und für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unterzeichnen müssen, und
  • ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt eintragen müssen.

Für die Ausfuhr von Fahrzeugen in andere Staaten sind Ausfuhrkennzeichen ("Exportkennzeichen") vorgesehen. Wenn Sie dennoch im Ausland Fahrzeuge mit roten Kennzeichen überführen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Näheres entnehmen Sie bitte der Information unten auf dieser Seite.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner im BürgerService.

Grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung!

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Führungszeugnis der Belegart "0" des Firmeninhabers und ggf. Verantwortlichen (erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt- / Gemeinde- / Samtgemeindeverwaltung oder online, siehe Link und Information unten)
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis / Reisepass
  • bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Personalausweis / Reisepass des Geschäftsführers/Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • falls Sie Ihr Betriebsgelände angemietet haben, Kopie des Mietvertrages
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
  • Zur Zuteilung der Roten Kennzeichen muss der Inhaber der Roten Kennzeichen oder ein schriftlich bevollmächtigter Verantwortlicher (Firmenangehörige) kommen. Der Personalausweis / Reisepass des Firmeninhabers ist der Vollmacht beizufügen.
  • Führen mehrere Mitarbeiter das rote Kennzeichen, eine Unterschriftsprobe der berechtigten Mitarbeiter mit Bestätigung des Firmeninhabers
Welche Gebühren fallen an?

Es fällt für die Zuteilung eine Gebühr von bis zu 207,60 EUR an.

Für den späteren Tausch der vollgeschriebenen Fahrzeugscheinhefte werden jeweils 15,30 EUR berechnet.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Auslaufen der Befristung die Genehmigung verlängern zu lassen (ca. zwei Wochen vorher).

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zwingend ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.




Wenn Sie Ihren Betrieb auflösen, verlegen oder Umfirmieren, müssen Sie uns das unverzüglich mitteilen.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nicht verleihen, sondern nur für Ihren eigenen Betrieb verwenden.

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Kontakt

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