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KFZ-Zulassung: Rotes 07'er Kennzeichen (Oldtimer)

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Besitzen Sie mehrere Oldtimer und fahren Sie diese nur anlassbezogen, z. B. zur Teilnahme an Oldtimertreffen oder um eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt zu unternehmen?

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes 07'er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, die zugeteilt wurden, bevor das betreffende Fahrzeug / die betreffenden Fahrzeuge 30 Jahre alt waren, besteht Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem für jedes Fahrzeug ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden, wenn der Fahrtzweck eingehalten wird:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Für ein Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeugscheine ausgegeben werden. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs 

Verfahrensablauf:

Wenn der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür ist ein Führungszeignis vorzulegen. Zudem wird von hier eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eingeholt.

Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv abgeschlossen wurde, wird von hier für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt. Ferner erhalten Sie ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt aufzeichnen müssen. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Grundsätzlich mit Terminvereinbarung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. (Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis der belegart "0")
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)
Welche Gebühren fallen an?
  • :46,02 EUR
    für Krafträder
  • :191,73 EUR
    für alle übrigen Fahrzeuge
 

Die Gebühr ist abhängig von verschiedenen Faktoren, die hier nicht alle dargestellt werden können. Wenn Sie Fragen zur Gebühr haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zwingend ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.




Sie müssen auch beim roten Kennzeichen Wohnsitzwechsel / ggf. Verlagerung Ihres Betriebssitzes unverzüglich hier anzeigen.

Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie das Kennzeichen zurückgeben.

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