Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Besitzen Sie mehrere Oldtimer und fahren Sie diese nur anlassbezogen, z. B. zur Teilnahme an Oldtimertreffen oder um eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt zu unternehmen?
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes 07'er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, die zugeteilt wurden, bevor das betreffende Fahrzeug / die betreffenden Fahrzeuge 30 Jahre alt waren, besteht Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem für jedes Fahrzeug ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden, wenn der Fahrtzweck eingehalten wird:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Für ein Kennzeichen können beliebig viele Fahrzeugscheine ausgegeben werden. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Verfahrensablauf:
Wenn der Antrag eingegangen ist, wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür ist ein Führungszeignis vorzulegen. Zudem wird von hier eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt eingeholt.
Wenn die Zuverlässigkeitsprüfung positiv abgeschlossen wurde, wird von hier für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein ausgestellt. Ferner erhalten Sie ein grünes Buch, in dem Sie jede Fahrt aufzeichnen müssen. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig.