Landkreis Harburg

Header

Was suchen Sie?

Inhaltsbereich

Home  
andere Sprachen

Hauptinhalt

KFZ-Zulassung: Saisonkennzeichen

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Fahren Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über, sondern nur im Sommer oder nur im Winter? Dann könnte das Saisonkennzeichen für Sie interessant sein.

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile sowie "Winterautos" gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Halter können sich damit das häufige Außerbetriebsetzen und Wiederzulassen und damit jeweils Besuche in der KFZ-Zulassungsstelle sparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes (der KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz muss jedoch ganzjährig aufrecht erhalten werden!).

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Betriebszeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Der Zeitraum wird dann rechts auf dem Kennzeichenschild dargestellt (z. B. bedeutet 05-10: Das Fahrzeug darf von Mai - Oktober im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden).

Außerhalb des Betriebszeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden oder auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sein.

Verfahrensablauf:

Sie müssen den Antrag persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter stellen.

Das Fahrzeug muss grundsätzlich nicht vorgeführt werden.

Achtung:

Wenn Sie den Betriebszeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung (EVB), in der der Saisonzeitraum angegeben ist, sowie neue Kennzeichenschilder (jedoch in der Regel kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraumes (ggf. nicht eingetragen, anhand der EVB in der Zulassung feststellbar)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -Brief)
  • Bescheinigung über die gültige letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich vorzulegen bei Beantragung der Zulassung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Personalausweis / Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
  • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens im BürgerService beträgt mindestens 31,20 EUR.

Beantragen Sie das Saisonkennzeichen internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 17.20 EUR.



Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

.

Bitte beachten Sie, dass Sie neue Kennzeichenschilder benötigen. Den Preis erfragen Sie bitte bei einer Schilderprägestelle Ihrer Wahl.



Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Eine Kombination aus Saison- und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) kann seit 01.10.2017 zugeteilt werden. Für die Umstellung werden Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Teil II (Fahrzeugbrief) und eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) benötigt.




Falls Sie das Fahrzeug außerhalb des Saisonzeitraumes für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten bewegen müssen, können Sie dafür ein Kurzzeitkennzeichen verwenden. Nähere Informationen finden Sie hier.

zurück
Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sicherheitsabfrage

 *

* Pflichtfelder, bitte ausfüllen