Landkreis Harburg

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KFZ-Zulassung: Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug)

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Sind Sie umgezogen und haben Ihren Hauptwohnsitz in den Landkreis Harburg verlegt? Haben Sie als Firma Ihren Firmensitz in den Landkreis Harburg verlegt?

Wenn Sie Ihr(e) Fahrzeug(e) mitgenommen haben und sie noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen sind, müssen Sie sie unverzüglich in den Landkreis Harburg umschreiben lassen: Das Fahrzeug wird auf die neue Anschrift umgemeldet und es wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.

Voraussetzung: 

Sie müssen sich bereits im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt / Gemeinde bzw. Samtgemeinde um- bzw. angemeldet haben (Firmen: das Gewerbe muss im Gewerbeamt der zuständigen Stadt / Gemeinde bzw. Samtgemeinde bereits angemeldet worden sein).

Ablauf:

Den Antrag auf Umschreibung des Fahrzeuges müssen Sie im BürgerService stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Das Fahrzeug muss grundsätzlich nicht vorgeführt werden.



Seit 01.01.2014
müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



Sie können vorab ein Wunschkennzeichen online reservieren. Näheres erfahren Sie hier.

Die Zulassungsgebühr erhöht sich um 12,80 EUR, wenn Sie das reservierte Wunschkennzeichen verwenden.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
    (oder gut lesbarer Stempelabdruck in der ZB I)
  • Bisherige Kennzeichenschilder 

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Minderjährige: unterschriebene Einwilligungserklärung, Formular siehe unten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll.
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt mindestens 28,30 EUR, wenn Sie die Zulassung / Umschreibung im BürgerService beantragen. Stellen Sie den Antrag internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 14,30 EUR.

Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.





Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich umschreiben lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2015: Bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Umzug möglich


Das auswärtige Kennzeichen des Fahrzeuges (z. B. HH-... oder LG-...) können Sie seit 01.01.2015 in den Landkreis Harburg mitnehmen. Seit diesem Tag wird auf Wunsch des Kunden bundesweit auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens verzichtet. Kunden, die dieses Angebot bei einem Umzug in Anspruch nehmen möchten, müssen nur die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Personalausweis oder Reisepass (Firmen: Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug) und ggf. Vollmacht im BürgerService vorlegen. Der neue Wohnsitz oder Firmensitz wird dann in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

In diesem Fall wird eine verminderte Gebühr von 17,30 EUR (zzgl. eventuell zusätzlicher, z. B. falls die Zulassungsbescheinigung Teil I / der Fahrzeugschein nicht mehr lesbar oder in Verlust geraten ist) erhoben.

Wird das Fahrzeugt außer Betrieb gesetzt, erlischt die Kennzeichenmitnahme. Eine Reservierung des auswärtigen Kennzeichens im Landkreis Harburg ist nicht möglich.

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