Bitte beachten Sie:
Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)
Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de
Hotline: 04171 693-800
Sind Sie umgezogen und haben Ihren Hauptwohnsitz in den Landkreis Harburg verlegt? Haben Sie als Firma Ihren Firmensitz in den Landkreis Harburg verlegt?
Wenn Sie Ihr(e) Fahrzeug(e) mitgenommen haben und sie noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen sind, müssen Sie sie unverzüglich in den Landkreis Harburg umschreiben lassen: Das Fahrzeug wird auf die neue Anschrift umgemeldet und es wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
Voraussetzung:
Sie müssen sich bereits im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt / Gemeinde bzw. Samtgemeinde um- bzw. angemeldet haben (Firmen: das Gewerbe muss im Gewerbeamt der zuständigen Stadt / Gemeinde bzw. Samtgemeinde bereits angemeldet worden sein).
Ablauf:
Den Antrag auf Umschreibung des Fahrzeuges müssen Sie im BürgerService stellen. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Das Fahrzeug muss grundsätzlich nicht vorgeführt werden.
Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.
Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.
Sie können vorab ein Wunschkennzeichen online reservieren. Näheres erfahren Sie hier.
Die Zulassungsgebühr erhöht sich um 12,80 EUR, wenn Sie das reservierte Wunschkennzeichen verwenden.