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KFZ-Zulassung: Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges nach Außerbetriebsetzung

Allgemeine Informationen

Möchten Sie Ihr außer Betrieb gesetztes ("abgemeldetes") Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen (wieder zulassen)?

Sie als Halter des Fahrzeugs oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter können im BürgerService einen Antrag auf Wiederzulassung stellen. Ein Formular für die Vollmacht finden Sie unten.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Wiederinbetriebnahme beträgt mindestens 23,90 EUR, wenn Sie den Antrag im BürgerService stellen. Beantragen Sie die Wiederinbetriebnahme internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 11,80 EUR.



Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.



Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine. Wenn Sie die vollständigen Fahrzeugpapiere aufbewahren, können Sie das Fahrzeug damit jederzeit wieder zulassen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.




Wenn Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert haben, können Sie es für die Wiederzulassung des Fahrzeuges verwenden (dies ist der Regelfall).

Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet und eine neue Erkennungsnummer zugeteilt werden.

Für

  • die Umkennzeichnung
  • ggf. das Wunschkennzeichen
  • ggf. die Reservierung

wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei Bedarf im BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).

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Kontakt

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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