Landkreis Harburg

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Kindergärten für behinderte Menschen

Allgemeine Informationen

Heilpädagogischer Kindergarten

Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder die von einer solchen  Behinderung bedroht sind, können einen Anspruch auf eine teilstationäre  Eingliederungshilfe (Heilpädagogischer Kindergarten) haben.
Die Hilfe wird unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern gewährt.  

Die Hilfe muss geeignet und erforderlich sein, die drohende oder vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.  

Sofern dies der Fall ist, können im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für die Betreuung des Kindes in einem Sonderkindergarten übernommen werden.

Zur Feststellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen die Eltern einen Antrag.

Dem ausgefüllten Antrag fügen die Eltern die vorhandenen ärztlichen Untersuchungsbefunde, Entwicklungsberichte, Therapieberichte und ähnliche Unterlagen bei.

Nach Eingang des Antrages beim Gesundheitsamt wird der ärztliche Dienst um eine sozialmedizinische Stellungnahme zu dem Antrag gebeten.

Sofern nicht vorhergehende Untersuchungsbefunde von Fachärzten benötigt werden, erhalten die Eltern mit ihrem Kind einen Untersuchungstermin im Gesundheitsamt.

Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Betreuung in einem Sonderkindergarten erforderlich und geeignet, wird den Eltern die Kostenzusage für ihr Kind erteilt.

Sofern in dem Kindergarten Verpflegung für die Kinder vorgehalten wird, müssen die Eltern einen Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis zahlen.

Sprachheilkindergarten

Im Sprachheilkindergarten werden Kinder gefördert, die eine wesentliche Störung der Sprache oder des Sprechens aufweisen und eine ambulante Sprachheilbehandlung nicht ausreicht.

Das Kind sollte bei Aufnahme mindestens vier Jahre alt sein.

Für schulpflichtige Kinder kommt der Sprachheilkindergarten nur in Betracht, wenn sie noch nicht schulfähig sind und eine Schulrückstellung vorliegt.

Die fachliche Beurteilung, ob eine teilstationäre Sprachheilbehandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

Bei einer Aufnahmeempfehlung für den Sprachheilkindergarten wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Eingliederungshilfe gestellt.

Es besteht für die Eltern eine Kostenbeteiligung im Rahmen der häuslichen Ersparnis.

Im Landkreis Harburg befinden sich drei Sprachheilkindergärten. (Winsen, Pattensen und Buchholz). Einrichtungsträger ist die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH.

Sprachheilzentrum

Im Sprachheilzentrum werden Kinder gefördert, die eine wesentliche Störung der Sprache oder des Sprechens aufweisen und eine ambulante Sprachheilbehandlung sowie eine Beschulung in einer Sprachheilklasse nicht ausreicht.

Die Behandlungsdauer im Sprachheilzentrum beträgt ein bis zwei Jahre, eine Beschulung findet vor Ort statt.

Der Landkreis Harburg belegt folgende Einrichtungen:

  • Sprachheilzentrum Werscherberg, 49143 Bissendorf
  • Sprachheilzentrum Wilhelmshaven, 26388 Wilhelmshaven-Nord
  • Sprachheilzentrum Bad Salzdetfurth, 31162 Bad Salzdetfurth

Die fachliche Beurteilung, ob eine stationäre Sprachheilbehandlung zu empfehlen ist, erfolgt am Sprechtag zur Hör- und Sprachheilberatung im Gesundheitsamt.

Bei einer Aufnahmeempfehlung für das  Sprachheilzentrum wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Eingliederungshilfe gestellt.

Integrationskindergarten

Voraussetzungen und Ablauf wie beim Heilpädagogischen Kindergarten.

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