Landkreis Harburg

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Kindertagesbetreuung / Kinderbetreuung

Allgemeine Informationen

Kindertagesbetreuung kann in Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder durch Kindertagespflegepersonen erfolgen. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in deren Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten geleistet.

 

Ab dem 01.08.2013 haben Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Für die Eltern besteht ein Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen der verfügbaren Plätze.

Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, besteht unverändert ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

Rechtsgrundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) §§ 22 ff.

Kindertagespflegeperson kann nur sein, wer eine Pflegeerlaubnis besitzt (§ 43 SGB VIII). Diese wird nach entsprechender Eignungsfeststellung, Qualifizierung und auf Antrag durch die Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche erteilt.

Dort erfolgt auch die Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen, Beratung von (künftigen) Tagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten und auf Antrag die Finanzierung der Betreuungskosten an die Tagespflegepersonen.

 

Wenn Sie im Landkreis Harburg wohnen und Ihr Kind außerhalb des Landkreises in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, finden Sie weitere Informationen hier.

Die Betreuung in Kindertageseinrichtung wird von den Städten und Gemeinden des Landkreises in eigener Zuständigkeit geregelt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzgemeinde.

Hinweis:

Falls Ihnen durch Ihre Wohnsitzgemeinde der benötigte Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Krippe (Kinder von 1-3 Jahren), einem Kindergarten (Kinder von 3-6 Jahren) oder einem Hort (Schulkinder) nicht angeboten werden kann, wenden Sie sich gerne mit nachfolgendem Kontaktformular an den Landkreis Harburg. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.

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