Landkreis Harburg

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Kindertagespflege / Tagesmutter

Allgemeine Informationen

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

 

Wenn Sie Ihr Kind von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen lassen möchten, oder Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Für die Gemeinden Buchholz, Jesteburg, Hanstedt, Salzhausen und Tostedt ist Frau Walda Ihre Ansprechpartnerin.

Für die Gemeinden Elbmarsch, Rosengarten, Hollenstedt, Neu Wulmstorf, Seevetal, Winsen und Stelle ist Frau Schröder Ihre Ansprechpartnerin.

 

Eine Auswahl tätiger Kindertagespflegepersonen finden Sie hier über den Link im Familienportal des Landkreises Harburg. Für die weitere Suche wählen Sie bitte Ihre Kommune bzw. Wohnortgemeinde und anschließend die Betreuungsart durch Tagesmutter/-vater aus.

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