Jede Art Kleintierstreu (von Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Ratten, Mäusen) kann über die Hausmülltonne oder den Beistellsack entsorgt werden. Außerdem wird die Streu gegen Gebühr auf der Müllumschlaganlage in Nenndorf, den Kompostplätzen Drage und Tostedt-Todtglüsingen sowie der Wertstoffannahmestelle in Hanstedt als Hausmüll angenommen.
Auf den Kompostplätzen wird Kleintierstreu nur gegen Gebühr als Restabfall angenommen - aus rechtlichen Gründen darf das Material nicht den Anlagen des Landkreises kompostiert werden. Die Anlagen sind ausschließlich für die Kompostierung von Gartenabfällen genehmigt. Dementsprechend darf die Streu auch nicht über die Grünabfallsäcke des Landkreises Harburg entsorgt werden.
Nagerstreu (von Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Ratten, Mäusen) kann auf den häuslichen Kompost gegeben oder über die Biotonne entsorgt werden.
Exkremente von Hunden und Katzen sowie Katzenstreu dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden. Das Material sollte auch nicht kompostiert werden, da Katzenkot für den Menschen gefährliche Krankheitserreger enthalten kann, die bei der Kompostierung nicht zuverlässig abgetötet werden (Toxoplasmose, Fuchsbandwurm). Katzenstreu sollte deshalb immer als Restmüll entsorgt werden, auch wenn auf der Packung steht, dass das Material kompostierbar sei.