Zur Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen, die im Zusammenhang mit der Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze stehen, gewährt der Landkreis Harburg in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden Erweiterungen von Betriebsstätten, Betriebsverlagerungen mit Erweiterungen, Existenzgründungen und der Erwerb von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten. Grundvoraussetzung ist eine Investition von mind. 30.000 Euro und die Sicherung und Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der vom Kreistag verabschiedeten Förderrichtlinie (siehe Anlage). Die gewährte Zuwendung kann bis zu 45.000 Euro betragen und ist abhängig von der Höhe der Investition und der Anzahl der im Rahmen des Fördervorhabens geschaffenen Arbeitsplätze. Der Zuschuss setzt sich zusammen zu jeweils 50 % Haushaltsmitteln des Landkreises und der jeweiligen Standortgemeinde, in der das Vorhaben umgesetzt wird.
Planen Sie in Ihrem Betrieb Investitionen oder wollen Sie sich selbstständig machen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Thomas Nordmann von der Stabsstelle Kreisentwicklung/ Wirtschaftsförderung auf. Dort werden Sie zum KMU-Förderprogramm und auch zu weiteren Fördermöglichkeiten von Bund, Land oder EU beraten.