Landkreis Harburg

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Kraftfahrzeugkennzeichen auf Wunsch ändern

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Es besteht die Möglichkeit, ein im Landkreis Harburg zugelassenes Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein Kennzeichen ihrer Wahl umkennzeichnen zu lassen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.

Bei Bedarf kann ein Wunschkennzeichen schon vorab ganz in Ruhe von zu Hause aus reserviert werden (siehe Dienstleistung "Wunschkennzeichen").

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.


INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Die Umkennzeichnung wird vom Bürgerservice Winsen, sowie in den Außenstellen Seevetal-Hittfeld und Buchholz durchgeführt.

Voraussetzungen

Saison- und Oldtimerkennzeichen

Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten. Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA sowie SS stehen generell nicht zur Verfügung.

Kurze Kennzeichenkombinationen

Kurze Kennzeichenkombinationen (z. B. WL - A 1) werden einzelfallbezogen nur durch die Zulassungsbehörde zugeteilt. Dies erfolgt in der Regel nur bei Fahrzeugen, die bauartbedingt keinen größeren Kombinationen Platz bieten. Derartige Wünsche können per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umkennzeichnung bitte folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisherige Kennzeichenschilder
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (im Original, wenn Stempelabdruck in der ZB I nicht lesbar ist)

zusätzlich bei Beantraung

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige die entsprechende ausgefüllte Einwilligungserklärung (siehe unten).
  • der Zulassung auf eine betreute Person
    den Betreuerausweis als Nachweis für die Betreuung
Welche Gebühren fallen an?
  • 31,20 EUR mindestens für die Umkennzeichnung
  • 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen
  •   2,60 EUR für die Reservierung

Weiter Kosten können hinzukommen, z. B. neue Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn der alte bereits vollgeschrieben ist. Alle Faktoren können hier allerdings nicht aufgelistet werden.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer

In der Regel erfolgt die Umkennzeichnung bei Vorlage aller Unterlagen sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Umkennzeichnung ist jederzeit möglich, es wird kein konkreter Grund benötigt.

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