Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt (z. B. durch Unfall) oder mit der Zeit unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie eine neue Plakette auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter an einem der Standorte des BürgerService (siehe unten) stellen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder eines Kennzeichenschildes ist eine Umkennzeichnung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie in den Dienstleistungen "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl" und "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust".