Landkreis Harburg

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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie © pixabay.com

Bitte beachten Sie:

Den BürgerService (KFZ-Zulassungsstelle) und die Führerscheinstelle können Sie nur mit Termin besuchen. Ausnahmen sind: 

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)
  • Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen)

Für diese Dienstleistungen können Sie auch ohne Termin vor Ort eine Wartemarke ziehen.



Termine können online oder telefonisch gebucht werden.

Zum Online-Portal: www.termin.landkreis-harburg.de

Hotline: 04171 693-800



Möchten Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ändern, weil Ihnen die Erkennungsnummer nicht meht gefällt?

Wurde Ihnen ein Kennzeichenschild gestohlen oder haben Sie eines verloren?

Die Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges können Sie im BürgerService vornehmen lassen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, können Sie es schon vorab ganz in Ruhe von zu Hause aus reservieren. Bitte klicken Sie hier.

Bitte beachten Sie: Wenn ein Kennzeichenschild / beide Kennzeichenschilder gestohlen wurde(n), zeigen Sie den Diebstahl bitte bei der Polizei an, bevor Sie zu uns kommen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Ihr Fahrzeug im Landkreis Harburg zugelassen ist (ein WL-Kennzeichen hat), wenden Sie sich bitte an einen der Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umkennzeichnung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisherige Kennzeichenschilder (wenn eines in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde: das verbliebene Kennzeichen)
  • wenn es sich um einen Diebstahl handelt, die Polizeianzeige oder ein Aktenzeichen

zusätzlich bei Beantraung

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
  • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Umkennzeichnung beträgt mindestens 28,10 EUR.


Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.


Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn ein Kennzeichen verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie die Umkennzeichenung unverzüglich vornehmen lassen, damit nach dem Kennzeichen gefahndet werden kann. Bitte bringen Sie, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde, die Polizeianzeige in Kopie oder das Aktenzeichen der Polizeidienststelle mit.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Umkennzeichnung ist jederzeit möglich, einen konkreten Grund brauchen Sie nicht mehr.

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Kontakt

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