Landkreis Harburg

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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust

Allgemeine Informationen

Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Oder soll das Kennzeichen des Fahrzeuges geändert werden, weil die Erkennungsnummer nicht mehr gefällt?

Die Umkennzeichnung des Fahrzeuges kann im BürgerService vorgenommen werden.

Bei Bedarf kann ein Wunschkennzeichen schon vorab ganz in Ruhe von zu Hause aus reserviert werden. Bitte hier klicken.

Bitte beachten: Wenn ein Kennzeichenschild / beide Kennzeichenschilder gestohlen wurde(n), zeigen Sie den Diebstahl bitte bei der Polizei an, bevor Sie zu uns kommen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn das Fahrzeug im Landkreis Harburg zugelassen ist (ein WL-Kennzeichen hat), bitte an einen der Standorte des BürgerService wenden (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Umkennzeichnung bitte folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisherige Kennzeichenschilder (wenn eines in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde: das verbliebene Kennzeichen)
  • wenn es sich um einen Diebstahl handelt, die Polizeianzeige oder ein Aktenzeichen

zusätzlich bei Beantraung

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und den Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
  • der Zulassung auf Minderjährige die entsprechende ausgefüllte Einwilligungserklärung (siehe unten).
  • der Zulassung auf eine betreute Person
    den Betreuerausweis als Nachweis für die Betreuung
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Umkennzeichnung beträgt mindestens 28,10 EUR.


Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.


Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn ein Kennzeichen verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, muss die Umkennzeichnung unverzüglich vorgenommen werden, damit nach dem Kennzeichen gefahndet werden kann.

Bitte die Diebstahlanzeige der Polizei in Kopie oder das Aktenzeichen mitbringen, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Umkennzeichnung ist jederzeit möglich, es wird kein konkreter Grund mehr benötigt.

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Kontakt

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