Landkreis Harburg

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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen

Allgemeine Informationen

Seit dem 08.04.2011 werden neue Kennzeichenschilder für Krafträder ausgegeben. Sie entsprechen den Bedürfnissen der Motorradfahrer und sind schmaler als die bislang zugeteilten Kennzeichenschilder.

Die ansässigen Schilderprägestellen bieten drei Breiten an: 180 mm, 200 mm, 220 mm. Die Höhe ist einheitlich 200 mm.

Wichtige Fragen zu den neuen Kraftradschildern:

Bleiben bereits zugeteilte Schilder nach „altem Muster" mit großer Schrift an Krafträdern gültig?

Ja, es muss nicht in das neue Kraftradschild getauscht oder umgekennzeichnet werden.

Können Schilder nach „altem Muster" in neue Kraftradschilder getauscht werden?

Ja, ein Umtausch ist möglich. Bitte bringen Sie dafür das alte Schild, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie den letzten Hauptuntersuchungsbericht mit. Das alte Schild wird entstempelt und Sie können sich ein neues Schild bei der Schilderprägestelle kaufen. Dies wird dann von hier abgesiegelt. Kosten für die Neu-Siegelung: 4,80 EUR.

Für welche Fahrzeuge gelten die neuen Schilder?

  • Krafträder i. S. d. Definition der Fahrzeugzulassungsverordnung (keine Quads, Trikes etc.!)
  • Leichtkrafträder (freiwillig, Normalfall bleibt das Leichtkraftradschild)

Werden Krafträdern weiterhin kurze Erkennungsnummern (dreistellige Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, z. B. WL-WL1 oder WL-W11) zugeteilt?

Ja, diese Möglichkeit besteht weiterhin (ausgenommen die "ganz kurzen" Nummern mit einem Buchstaben und einer Zahl, die Importfahrzeugen mit besonderer Kennzeichenanbringung vorbehalten sind).

Können die bisherigen Motorradschilder mit großer Schrift weiterhin für Zulassungen verwendet werden?

Ja, sie können auch für künftige Zulassungen verwendet werden. Normalfall ist aber das Kraftradkennzeichen.

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie Ihr bereits vorhandenes Schild in ein neues Kraftradkennzeichen tauschen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das bisherige Kennzeichenschild.
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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Kontakt

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