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Lebensmittelüberwachung

Allgemeine Informationen

© Adobe Stock, aamulya

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

An wen muss ich mich wenden?
  • Tostedt, Neu Wulmstorf

Herr U. Labuhn

04171 693-531

u.labuhn@lkharburg.de

 

  • Buchholz, Jesteburg, Salzhausen

Herr H. Meyer

04171 693-551

heino.meyer@lkharburg.de

 

  • Elbmarsch, Hanstedt, Rosengarten:

Herr R. Olbrisch 

04171 693-561

r.olbrisch@lkhaburg.de

 

  • Hollenstedt, Stelle

Herr J. Stolinski, 

04171 693-819

j.stolinski@lkharburg.de

 

  • Seevetal

Frau E. Said Azza

04171 693-3576

e.saidazza@lkharburg.de

 

  • Winsen/Luhe

Herr I. Miletic

04171 693-3575

i.miletic@lkharburg.de

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