Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für medizinische Berufsgruppen und Gewerbe.
Zu den Aufgabenbereichen gehören unter anderem:
- Heilpraktiker (Prüfung, Zulassung, berufliche Niederlassung)
- Hebammen (berufliche Niederlassung, Jahresmeldung)
- Infektionshygienische Überwachung von Praxen
- Todesbescheinigungen, Todesursachenstatistik
- Beantragung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Bestattungsgesetz (z.B.: Ausnahme von der Sargpflicht, Leichenpass, Umbettung von Urnen oder Särgen)
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland