Landkreis Harburg

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Mineralwolle Entsorgungsmöglichkeiten

Allgemeine Informationen

Kleinmengen bis 2 m³ Mineralwolle, Glaswolle und Steinwolle werden gegen Gebühr auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Harburg angenommen. Es ist ein Nachweis erforderlich, dass es sich um Stoffe handelt, welche nicht lungengängig und/oder krebserregend sind. Ein Nachweis ist nicht erforderlich, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ungefährliche Dämmstoffe handelt.

Die Abfälle müssen bei Anlieferung staubdicht in Kunststoffsäcke verpackt sein. Bestimmte Säcke sind nicht erforderlich, es können robuste Säcke aus dem Supermarkt oder dem Drogeriemarkt verwendet werden. Allerdings dürfen keine Gefahrstoff- oder Gefahrgutkennzeichnungen auf den Säcken vorhanden sein.

 

Dämmstoffe, die lungengängig und/oder krebserregend sind, werden nicht angenommen. Es handelt sich dabei meist um Mineralfaserwolle, die vor dem Jahr 1996 produziert und verbaut wurde. Bitte prüfen Sie, bevor Sie zu uns kommen, ob es sich um die Mineralwolle der alten Generation handelt (ersichtlich im Produktdatenblatt). Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich für die Entsorgung bitte an die gewerblich tätigen Entsorgungsunternehmen im Landkreis.

 

Aus Gründen des Arbeitsschutzes für die Müllwerker darf Mineral- und Glaswolle nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden!

 

Die aktuellen Annahmegebühren sind in der Tarifliste 1 der "Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Harburg" (Abfallgebührensatzung – AGS) festgelegt.

 

Um Komplikationen bei der Annahme von alten Dämmstoffen aus Abbrucharbeiten zu vermeiden, halten Sie bitte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bereit.

 

 

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