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Mofa - Moped - Fahrrad mit Hilfsmotor: Zulassung

Allgemeine Informationen

Um ein Mofa / Moped / Fahrrad mit Hilfsmotor zuzulassen, benötigt man lediglich eine gültige Betriebserlaubnis und einen Versicherungsschutz.

Die Versicherungskennzeichen werden dann von der Versicherung zugeschickt, bzw. können dort abgeholt werden.

Wenn die Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden ist, muss eine Ersatzbetriebserlaubnis vom Hersteller beantragt werden. Diese wird vom Hersteller unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An eine Kfz-Versicherung eigener Wahl.

Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Bürgerservice (Winsen, Hittfeld, Buchholz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es muss die Betriebserlaubnis vorliegen.

Eine Prüfbescheinigung zum Führen des Kfz ist nötig.

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten:

  • Personalausweis
  • Kaufvertrag
Welche Gebühren fallen an?

Die Versicherungsprämie ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Die Gebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 10,20€. Hinzu kommt die Gebühr für die Verlusterklärung in Höhe von 12,80 €. Gesamt also 23,- €

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